Darmkrebs-Früherkennung mittels Koloskopie jetzt auch für Frauen ab 50

Beim Darmkrebs-Screening-Programm können ab heute auch Frauen ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie (Darmspiegelung) in Anspruch nehmen. Bei Männern war die Altersgrenze bereits vor sechs Jahren gesenkt worden. Frauen und Männer ab 50 Jahren, die im Früherkennungsprogramm keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl machen. Wir beraten Sie zur Darmkrebsvorsorge sehr gerne in unserer Sprechstunde.

Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte

Wenn es um Sekunden geht – Jetzt Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen!

Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten können dann buchstäblich lebensrettend sein – insbesondere wenn Patientinnen oder Patienten nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb können Sie nun wichtige Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte durch unser Praxisteam in unserer Hausarztpraxis hinterlegen lassen. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte hierzu mit und sprechen Sie uns im Termin an oder vereinbaren Sie hierfür einen Termin in der Sprechstunde.

Weiterführende Informationen zu Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte

Telefonische Krankschreibung

Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen können telefonisch nach ärztlicher Befragung krankgeschrieben werden. Eine telefonische Krankschreibung stellen wir nur Patientinnen und Patienten aus, die bereits in der Vergangenheit in unserer Hausarztpraxis ärztlich betreut wurden.

Bitte fragen Sie die telefonische Krankschreibung ausschließlich per online-Formular an und bitte rufen Sie nicht wegen einer telefonischen Krankschreibung in unserer Praxis an.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen kein Zeitfenster für unseren Anruf nennen können – dieser erfolgt, sobald der Sprechstundenbetrieb dies zulässt.

Umstellung auf das E-Rezept

Durch die Umstellung auf das E-Rezept können wir Rezeptbestellungen für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikation nur noch entgegen nehmen, wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde. Bitte bringen Sie uns ansonsten vor Ihrer Bestellung Ihre Versichertenkarte vorbei.

Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr E-Rezept spätestens ab dem übernächsten Werktag in der Apotheke eingelöst werden.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

1. Mit der Gesundheitskarte (Versichertenkarte): Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen.

2. Mit der E-Rezept-App den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen. Die App hat den Vorteil, dass Sie in Echtzeit verfolgen können, ob Ihr E-Rezept fertiggestellt wurde.

Privat-Rezepte können nicht als E-Rezepte erstellt werden und liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am übernächsten Werktag zur Abholung am Empfang für Sie bereit.

Gesundheitsuntersuchung im Blick?

Denken Sie bitte an Ihren regelmäßigen Gesundheitscheck.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob dieser wieder fällig ist und bieten Ihnen dann einen Termin an.

Wir freuen uns, wenn Sie im Hinblick auf Ihre Gesundheitsvorsorge Kontakt zu uns aufnehmen.

Zecken: Infos zur FSME-Impfung

Zecken: FSME-Impfung für alle, die sich während der wärmeren Monate häufig in der Natur aufhalten

Die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) empfiehlt eine FSME-Impfung allen Personen, die sich in FSME-Gebieten aufhalten und von Zecken gestochen werden könnten. Dies gilt für alle, die sich während der wärmeren Monate April bis November häufig und lange in der Natur aufhalten wie Camper, Radfahrer, Jogger oder Spaziergänger. Innerhalb Deutschlands übernehmen in der Regel die Krankenversicherungen die Kosten der Impfung und, je nach Krankenkasse, auch als Reiseimpfungen vor Auslandsreisen.

Infos zur FSME-Impfung

FSME-Risikogebiete

Mund-Nasen-Schutz bei Infektbeschwerden

Bitte bringen Sie bei Infektbeschwerden zum Schutz der anderen Patientinnen und Patienten einen Mund-Nasen-Schutz (FFP 2-Maske oder OP-Maske) mit und legen Sie diesen vor dem Betreten unserer Praxis an.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!